Breadcrumb

Beispiel-Text

Hausordnung der OVS Knollgasse

 

Wir Kinder…

  •  kommen zwischen 07:45 und 08:00 Uhr in die Schule, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann, und verlassen das Schulhaus nicht ohne Erlaubnis
  • sind höflich und grüßen.
  • dürfen am Weg zur Klasse weder stoßen, noch laufen.
  • betreten das Schulhaus nicht vor 07:45 Uhr, außer wir sind im Frühdienst angemeldet.
  • tragen im Schulhaus aus hygienischen Gründen Hausschuhe und halten Ordnung in den Garderoben und in den Klassen- und Gruppenräumen.
  •  betreten den Turnsaal und Bewegungsraum ausschließlich mit dafür geeigneten Schuhen (Turnschuhen mit heller Sohle) oder barfuß.
  • verhalten uns in den Pausen und im Unterricht rücksichtsvoll und halten die Klassenregeln ein. 
  •  trinken ausschließlich Wasser in der Schule.
  •  hinterlassen das Klassenzimmer und den eigenen Arbeitsplatz ordentlich.
  •  spielen im Schulhaus nicht mit Flummis und keiner Art von Bällen (Deckenplatten).
  •  halten die Toilettenanlagen sauber und waschen uns immer die Hände.
  •  kauen keine Kaugummis im Schulhaus und am Schulgelände.
  •  drehen unsere Handys und Smartwatches im Schulgebäude ab und behalten die Handys in der Schultasche (Smartwatch im Schulmodus).
  •  bleiben beim Essen sitzen und legen eine Serviette auf unseren Essplatz in der Klasse.
  •  trödeln nicht am Schulweg.
  •  lösen Konflikte gewaltfrei.
 

Wir Eltern…

  • schicken unsere Kinder rechtzeitig und regelmäßig in die Schule. 
  • verabschieden uns vor dem Schultor! Nach zwei Wochen Eingewöhnungszeit sind auch unsere Schulneulinge selbstständig und schaffen den Weg zur Klasse ab dem Schultor ohne Begleitperson.
  • halten uns nicht länger als nötig am Schulgelände auf, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.
  • übernehmen die Haftung für Wertgegenstände (Schmuck, Handy, Scooter, elektronisches Spielzeug …) bzw. die Kosten für mutwillig beschädigtes Eigentum von              Lehrer:innen und Mitschüler:innen.
  • beschriften bzw. kennzeichnen nach Möglichkeit alle Gegenstände unserer Kinder.
  • informieren Klassenvorstände bei Änderung von Daten (Telefonnummer, Adresse, …).
  • werden ersucht, bei Bedarf rechtzeitig einen Termin mit den Pädagog:innen und/oder der Leitung zu vereinbaren. Gespräche während der Aufsichtspflicht sind nicht erlaubt.
  • lassen unsere nicht schulpflichtigen Kinder nicht ins Schulgelände (außer bei Schulveranstaltungen).
  • halten uns an die Entlasszeiten und besprechen mit unserem Kind, dass es zurück in die Schule gehen soll, falls es zu einer Verspätung beim Abholen kommt.
  • bringen unsere Kinder bei Bedarf zwischen 07:15 – 07:45 Uhr in den Frühdienst (laut Anmeldung).
  • betreten den Turnsaal (inkl. Garderobe), Bewegungsraum, Klassenraum und Freizeitraum nicht mit Straßenschuhen.
  • halten uns an die Vereinbarungen mit externen Vereinen (siehe Handout „Ablauf mit externen Vereinen am Nachmittag“)
  • halten uns an das Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände.
  • bemühen uns um eine wertschätzende Feedbackkultur. Probleme werden höflich, ehrlich und klar zwischen den betroffenen Personen angesprochen.
  • informieren bei Krankheit unseres Kindes die Klassenlehrperson oder die Schulsekretärin.
  • werfen täglich einen Blick in die Schultasche unseres Kindes, kontrollieren das Federpennal bzw. ersetzen fehlende Dinge und nehmen Informationen über schoolfox oder  das Mitteilungsheft zur Kenntnis.
  • teilen Änderungen, welche die Nachmittagsbetreuung betreffen, den Freizeitpädagog:innen über die Freizeitmappe mit. 
  • wissen, dass wir unser Kind unverzüglich abholen müssen, wenn es krank, aggressiv oder gewalttätig ist, eine andere Person gefährdet oder Gegenstände beschädigt. 
  • wissen, dass erkrankte Kinder nicht alleine nach Hause geschickt werden.
  • organisieren versäumte Haus – und Schulübungen selbständig von Schulkolleg:innen oder holen sie beim vereinbarten „Postplatz“ in der Schule ab.
  • warten bei der Abholung vor der Schule und nicht in den jeweiligen Eingangsbereichen der drei Tore. 
 

Allgemeines...

  •  aus feuerpolizeilichen Gründen ist es nicht gestattet sich im Eingangsbereich der Schule aufzuhalten.
  • aus feuerpolizeilichen Gründen ist es nicht gestattet Großveranstaltungen im Schulgebäude durchzuführen.