Die Organisation und sämtliche Abläufe mit externen Vereinen werden ausschließlich zwischen Eltern und den Vereinen abgewickelt. Da es sich um ein privates Interesse an dem Angebot handelt, übernimmt das Personal der Schule keine Verantwortung für die Richtigkeit der Übersicht, für die Werbung, für die Organisation, für die Übergabe der Kinder und für den Ablauf der Kurseinheiten. Die Anbieter tragen die Verantwortung für die Kurse und müssen die Eltern im Falle eines Kursausfalles informieren.
Alle externen Kurse finden wöchentlich statt, egal ob es zu Änderungen der Unterrichtszeit kommt (z.B.: SCHILF, Konferenz, etc…) Das bedeutet, dass externe Kurse unabhängig von schulischen Änderungen stattfinden.
Sportvereine beginnen ab der 2. Schulwoche mit dem Training. Die Singschule startet ab Schulbeginn mit der Anmeldung und Einteilung.
Ablauf am Nachmittag VOR Beginn des externen Kurses:
Die Kinder werden den Trainerinnen und Trainer NICHT vom Schulpersonal übergeben. Falls Ihr Kind einen Kurs besucht, kreuzen Sie bei der Entlassungszeit vor Kursbeginn an. Somit endet vor einem externen Angebot die Aufsichtspflicht des Schulpersonals.
Ablauf am Nachmittag NACH Beendigung des externen Kurses:
Das Kind wurde vor dem Kurs entlassen und kann daher NICHT mehr zur Freizeitpädagogin/ zum Freizeitpädagogen in die schulische Nachmittagsbetreuung zurückkehren